Verwaltungsgerichtshof 85/08/0147

85/08/0147Verwaltungsgerichtshof30.01.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/08/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für soziale Verwaltung) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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