Verwaltungsgerichtshof 85/08/0009

85/08/0009Verwaltungsgerichtshof18.12.1990

Regest

Unterschrift des Genehmigenden Vervielfältigung von Ausfertigungen Beglaubigung der Kanzlei

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/08/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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