Verwaltungsgerichtshof 85/08/0003

85/08/0003Verwaltungsgerichtshof25.04.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/08/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für soziale Verwaltung) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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