Verwaltungsgerichtshof 85/07/0333

85/07/0333Verwaltungsgerichtshof18.02.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/07/0333

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1986

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 5.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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