Verwaltungsgerichtshof 85/07/0331

85/07/0331Verwaltungsgerichtshof08.04.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/07/0331

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.1986

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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