Verwaltungsgerichtshof 85/07/0326

85/07/0326Verwaltungsgerichtshof25.09.1986

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/07/0326

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1986

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 20.070,-- (zu 1.) S 9.900,--, zu 2.) S 10.170,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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