Verwaltungsgerichtshof 85/07/0300

85/07/0300Verwaltungsgerichtshof23.05.1989

Regest

Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiter

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/07/0300

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1985070300.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.530,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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