85/07/0300•Verwaltungsgerichtshof 85/07/0300
85/07/0300Verwaltungsgerichtshof23.05.1989
Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiter
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.530,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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