Verwaltungsgerichtshof 85/07/0242

85/07/0242Verwaltungsgerichtshof28.02.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/07/0242

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.050,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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