Verwaltungsgerichtshof 85/07/0238

85/07/0238Verwaltungsgerichtshof15.07.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/07/0238

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.07.1986

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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