Verwaltungsgerichtshof 85/07/0237

85/07/0237Verwaltungsgerichtshof20.02.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/07/0237

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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