Verwaltungsgerichtshof 85/07/0229

85/07/0229Verwaltungsgerichtshof18.02.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/07/0229

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.646,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgerissen.

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