Verwaltungsgerichtshof 85/07/0187

85/07/0187Verwaltungsgerichtshof11.03.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/07/0187

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, insoweit mit ihm über die Festsetzung der Entschädigungssumme (Spruchteil A) abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.990,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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