Verwaltungsgerichtshof 85/07/0143

85/07/0143Verwaltungsgerichtshof08.10.1985

Regest

Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/07/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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