Verwaltungsgerichtshof 85/07/0137

85/07/0137Verwaltungsgerichtshof15.10.1985

Regest

Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/07/0137

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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