Verwaltungsgerichtshof 85/07/0119

85/07/0119Verwaltungsgerichtshof12.09.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/07/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes insoweit, als mit ihm die Berufung gegen Punkt I b) Ziff. 1 des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land vom 1. Dezember 1983 abgewiesen worden ist, aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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