Verwaltungsgerichtshof 85/07/0089

85/07/0089Verwaltungsgerichtshof15.09.1987

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Bodenreform

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/07/0089

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1987

Spruch

  1. Die Beschwerde der Drittbeschwerdeführerin, der Fünftbeschwerdeführerin und der Siebentbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.

  2. Die Beschwerde der übrigen Beschwerdeführer (Beschwerdeführerinnen) wird als unbegründet abgewiesen.

  3. Die Beschwerdeführer (Beschwerdeführerinnen) haben dem Land Niederösterreich zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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