Verwaltungsgerichtshof 85/07/0079

85/07/0079Verwaltungsgerichtshof17.09.1985

Regest

Beteiligter Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/07/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.000,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

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