Verwaltungsgerichtshof 85/07/0059

85/07/0059Verwaltungsgerichtshof07.03.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/07/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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