Verwaltungsgerichtshof 85/07/0036

85/07/0036Verwaltungsgerichtshof17.09.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/07/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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