Verwaltungsgerichtshof 85/07/0009

85/07/0009Verwaltungsgerichtshof20.03.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/07/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1986

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Erst- und Drittbeschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 920,-- (insgesamt S 2.760,--) und die Viertbeschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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