Verwaltungsgerichtshof 85/06/0201

85/06/0201Verwaltungsgerichtshof03.07.1986

Regest

Intimation Zurechnung von Bescheiden Zurückweisung wegen entschiedener Sache Zurechnung von Bescheiden Intimation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/06/0201

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1986

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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