Verwaltungsgerichtshof 85/06/0172

85/06/0172Verwaltungsgerichtshof13.02.1986

Regest

Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/06/0172

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1985060172.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bundesland Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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