Verwaltungsgerichtshof 85/06/0136

85/06/0136Verwaltungsgerichtshof19.11.1987

Regest

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/06/0136

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1985060136.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

An Aufwendungen haben dem Land Salzburg der Erstbeschwerdeführer S 1.380,-- und die Zweit- bis Fünftbeschwerdeführer je S 345,-- zu ersetzen; all dies binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution.

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