Verwaltungsgerichtshof 85/06/0127

85/06/0127Verwaltungsgerichtshof03.07.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/06/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1985060127.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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