Verwaltungsgerichtshof 85/06/0122

85/06/0122Verwaltungsgerichtshof13.02.1986

Regest

Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/06/0122

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.1986

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bundesland Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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