Verwaltungsgerichtshof 85/05/0146

85/05/0146Verwaltungsgerichtshof19.03.1991

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/05/0146

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Stadt St. Pölten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.