Verwaltungsgerichtshof 85/05/0108

85/05/0108Verwaltungsgerichtshof15.10.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/05/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1985050108.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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