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85/05/0102•Verwaltungsgerichtshof 85/05/0102
85/05/0102Verwaltungsgerichtshof01.10.1985
Baubewilligung BauRallg6
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S9.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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