Verwaltungsgerichtshof 85/05/0102

85/05/0102Verwaltungsgerichtshof01.10.1985

Regest

Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/05/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S9.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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