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85/05/0099•Verwaltungsgerichtshof 85/05/0099
85/05/0099Verwaltungsgerichtshof15.10.1985
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
Der angefochtene Bescheid wird insoweit wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, als der Vorstellung der Beschwerdeführer gegen die Punkte 8) und 9) des Bescheides des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 14. November 1984 keine Folge gegeben worden ist; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 9.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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