Verwaltungsgerichtshof 85/05/0094

85/05/0094Verwaltungsgerichtshof04.03.1986

Regest

Andere rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/05/0094

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1985050094.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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