Verwaltungsgerichtshof 85/05/0055

85/05/0055Verwaltungsgerichtshof02.07.1985

Regest

Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der Tat

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/05/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S9.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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