Verwaltungsgerichtshof 85/05/0005

85/05/0005Verwaltungsgerichtshof30.09.1986

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Voraussetzungen des Berufungsrechtes Diverses Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Spruch und Begründung Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Baubewilligung BauRallg6 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Verfahrensbestimmungen Baurecht Nachbar übergangener Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/05/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1986

Spruch

1. Die Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid vom 19.November1984, Zl. II/2-V-8067/4, wird abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. Der angefochtene Bescheid vom 19.November1984, Zl. II/2- V-8067/5, wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S9.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

3. Die Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid vom 27.Dezember1983, Zl. II/2-V-83225, wird abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- zu ersetzen.

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