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85/05/0001•Verwaltungsgerichtshof 85/05/0001
85/05/0001Verwaltungsgerichtshof04.06.1985
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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