Verwaltungsgerichtshof 85/04/0083

85/04/0083Verwaltungsgerichtshof18.02.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/04/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1985040083.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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