Verwaltungsgerichtshof 85/04/0068

85/04/0068Verwaltungsgerichtshof01.10.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/04/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S9.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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