Verwaltungsgerichtshof 85/04/0060

85/04/0060Verwaltungsgerichtshof15.09.1987

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/04/0060

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1985040060.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.