Verwaltungsgerichtshof 85/04/0050

85/04/0050Verwaltungsgerichtshof15.09.1987

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Gewerbetechniker

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/04/0050

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1985040050.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 8750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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