Verwaltungsgerichtshof 85/04/0025

85/04/0025Verwaltungsgerichtshof01.10.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/04/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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