Verwaltungsgerichtshof 85/04/0024

85/04/0024Verwaltungsgerichtshof18.03.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/04/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1986

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 2.760,-- (zusammen sohin S 5.520,--) und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- und S 9.270,-- (zusammen sohin S 17.330,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird zurückgewiesen.

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