Verwaltungsgerichtshof 85/03/0180

85/03/0180Verwaltungsgerichtshof16.04.1986

Regest

Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/03/0180

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.04.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.286,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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