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85/03/0180•Verwaltungsgerichtshof 85/03/0180
85/03/0180Verwaltungsgerichtshof16.04.1986
Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.286,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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