Verwaltungsgerichtshof 85/03/0137

85/03/0137Verwaltungsgerichtshof19.03.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/03/0137

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1986

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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