Verwaltungsgerichtshof 85/03/0093

85/03/0093Verwaltungsgerichtshof02.07.1986

Regest

Anwendungsbereich des AVG §66 Abs4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/03/0093

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1986

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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