Verwaltungsgerichtshof 85/03/0062

85/03/0062Verwaltungsgerichtshof12.03.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/03/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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