Verwaltungsgerichtshof 85/03/0026

85/03/0026Verwaltungsgerichtshof09.10.1985

Regest

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Feststellung Eigenjagd Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Jagdrecht und Fischereirecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/03/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1985030026.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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