Verwaltungsgerichtshof 85/02/0244

85/02/0244Verwaltungsgerichtshof20.02.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/02/0244

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1985020244.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.