Verwaltungsgerichtshof 85/02/0098

85/02/0098Verwaltungsgerichtshof28.02.1985

Regest

Alkotest Voraussetzung Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Zeugen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/02/0098

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1985020098.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bundesland Oberösterreich sowie dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 2.200,-- (somit insgesamt S 4.400,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das jeweilige Mehrbegehren wird abgewiesen.

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