Verwaltungsgerichtshof 85/02/0083

85/02/0083Verwaltungsgerichtshof25.04.1985

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/02/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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