Verwaltungsgerichtshof 85/02/0034

85/02/0034Verwaltungsgerichtshof17.01.1985

Regest

Meldepflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/02/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1985020034.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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