Verwaltungsgerichtshof 85/02/0032

85/02/0032Verwaltungsgerichtshof28.02.1985

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Verwaltungsgerichtshof 85/02/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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