Verwaltungsgerichtshof 85/02/0007

85/02/0007Verwaltungsgerichtshof17.01.1985

Regest

Mängelbehebung Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/02/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1985020007.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien und dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 1.200,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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